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Aktuell: REFORM der GRUNDSTEUER
Die Finanzämter in Bayern verschicken seit Ende März an alle Grundstückseigentümer (mit Ausnahme von Kapitalgesellschaften) Schreiben, die zur Abgabe der Erklärung zur Neubewertung der Grundsteuer aufrufen.
TIPP: bitte bewahren Sie diese(s) Anschreiben auf, da auf jedem Schreiben das individuelle Einheitswert-Aktenzeichen des Grundstücks ersichtlich ist.
Die Erklärungen müssen bis 30.04.2023 eingereicht werden.
Für jedes Grundstück ist eine Erklärung erforderlich, z. B. sind für eine vermietete Eigentumswohnung und das selbst genutzte Wohnhaus insgesamt zwei Erklärungen abzugeben.
Für in Bayern gelegene Grundstücke gilt das sog. Flächenmodell, bei Grundstücken in anderen Bundesländern greifen zum Teil andere Bewertungsvorschriften. Maßgebend sind die Eigentumsverhältnisse am 01.01.2022.
Für uns als Ihr steuerlicher Berater ist es vorab wichtig, von Ihnen eine Rückmeldung per Mail zu erhalten, ob wir für Sie die Erklärungen im Zusammenhang mit der Grundsteuer-Reform erstellen sollen.
Bitte senden Sie uns eine E-Mail:
grundsteuer@steuerberatung-probst.de |